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Blogbeitrag

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung für Bürger in Hamm – Ihre Zukunft sichern!

Laut der Pflegebedarfsplanung der Stadt Hamm aus dem Jahr 2021 steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stetig an, weshalb Vorsorgeentscheidungen immer wichtiger werden. Doch viele Menschen sind unsicher, welche Dokumente dafür notwendig sind. Was genau unterscheidet eine Vorsorgevollmacht von einer Patientenverfügung, und wann wird was gebraucht? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Unterschiede und zeigen, welche Aspekte wichtig sind, um gut vorbereitet zu sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung sind zwei getrennte Dokumente, die unabhängig voneinander wirken.

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende wünschen oder ablehnen, z. B. ob und wann Sie keine künstliche Ernährung oder Beatmung mehr möchten. Dieses Dokument richtet sich an die behandelnden Ärzte. Sie benennen auch eine Person, die Ihre Wünsche durchsetzen soll, wobei diese nicht zwingend mit der Person aus der Vorsorgevollmacht übereinstimmen muss.

In der Vorsorgevollmacht hingegen bestimmen Sie eine Person, die umfassend für Sie Entscheidungen treffen darf, falls Sie nicht mehr dazu in der Lage sind – dies betrifft nicht nur medizinische Fragen, sondern auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten.

Unser Team von Ludgeri bietet Ihnen in Hamm eine persönliche Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an, damit Sie im Ernstfall gut abgesichert sind.

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Kompetente Beratung in Hamm für Pflege, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen Gespräch rund um die Themen Pflege, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Bei Ludgeri in Hamm beraten wir Sie umfassend und kompetent, damit Sie rechtzeitig wichtige Entscheidungen für sich und Ihre Angehörigen treffen können. Gemeinsam erarbeiten wir die passende Lösung, um Ihre Vorsorge optimal zu gestalten und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche in jeder Situation berücksichtigt werden.


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Ehegattennotvertretungsrecht ab dem 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 gibt es ein neues Gesetz, das sogenannte Ehegattenvertretungsrecht. Es erlaubt Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, sich in Gesundheitsfragen zu vertreten, wenn einer der beiden durch Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht mehr selbst entscheiden kann. Diese Vertretung gilt für maximal sechs Monate. Früher war dafür eine Vorsorgevollmacht nötig.

Wann gilt das Ehegattenvertretungsrecht nicht?

Das Ehegattenvertretungsrecht gilt nicht, wenn der handlungsunfähige Ehepartner klargemacht hat, dass er oder sie nicht von dem Anderen vertreten werden möchte. Ein formloser Widerspruch reicht aus und kann direkt dem Partner oder anderen Personen mitgeteilt werden. Auch ein Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister ist möglich.

Außerdem gilt das Recht nicht, wenn bereits ein rechtlicher Betreuer für Gesundheitsangelegenheiten bestimmt wurde oder eine Vorsorgevollmacht vorliegt, die diese Angelegenheiten regelt. Liegt eine gültige Patientenverfügung vor, bleibt diese unabhängig vom Ehegattenvertretungsrecht verbindlich.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, schon im Voraus schriftlich festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen ergriffen werden sollen – für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.

Das Gesetz beschreibt die Patientenverfügung als eine schriftliche Erklärung einer volljährigen Person, in der festgelegt wird, ob sie in zukünftige medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder diese ablehnt (§ 1827 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).

Wofür brauche ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden, falls Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Sie gibt Ärzten, Pflegepersonal und Ihren Angehörigen klare Anweisungen darüber, wie Sie in bestimmten gesundheitlichen Situationen behandelt werden möchten. Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche Behandlungen oder Eingriffe Sie in bestimmten Situationen möchten oder ablehnen – etwa bei schweren Erkrankungen oder am Lebensende.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass Sie in der Patientenverfügung festlegen können, ob lebensverlängernde Maßnahmen, wie die künstliche Beatmung oder Ernährung, durchgeführt werden sollen. Ebenso können Sie angeben, ob Sie in bestimmten Situationen nur noch palliativ, also schmerzlindernd, behandelt werden möchten.  

Ohne eine solche Verfügung müssen Ärzte oder Ihre Angehörigen oft schwierige Entscheidungen treffen, ohne genau zu wissen, was Sie gewollt hätten. Eine Patientenverfügung schafft hier Klarheit und schützt Ihre Autonomie in medizinischen Angelegenheiten.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung können Sie ganz einfach zu Hause erstellen, ohne Fachanwalt oder Notar. Es ist jedoch empfehlenswert, eine Vorlage dafür zu verwenden, um Fehler zu vermeiden. Wenn Sie sich unsicher sind, und über Ihre Wünsche und Vorstellungen sprechen möchten, können Sie sich gerne an Ludgeri wenden.

Was muss in der Patientenverfügung stehen?

Der Inhalt Ihrer Patientenverfügung ist bindend, das heißt, Ärzte sind verpflichtet, Ihre festgelegten Wünsche zu respektieren und umzusetzen. Deshalb ist es wichtig, in Ihrer Patientenverfügung genau zu beschreiben, in welchen Situationen sie gelten soll und welche Behandlungen Sie möchten oder ablehnen. Achten Sie darauf, alles so deutlich wie möglich zu formulieren, damit im Ernstfall keine Missverständnisse entstehen.

Unklare Formulierungen wie „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind oft nicht ausreichend, da sie Raum für Interpretation lassen. Stattdessen sollten Sie konkret festlegen, in welchen Fällen Sie auf solche Maßnahmen verzichten möchten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 hat bestätigt, wie wichtig klare und detaillierte Angaben in der Patientenverfügung sind, um Unsicherheiten zu vermeiden und Ihre Wünsche eindeutig zu machen.

Wer sollte eine Patientenverfügung haben?

Obwohl oft ältere Menschen im Fokus stehen, ist eine Patientenverfügung auch für jüngere Erwachsene in Hamm sinnvoll – besonders bei unerwarteten Notfällen oder Unfällen. Sie ist für jede erwachsene Person empfehlenswert, unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand.

Für ältere Menschen sichert sie, dass ihre medizinischen Wünsche im Ernstfall respektiert werden. Menschen mit chronischen Erkrankungen profitieren ebenso von einer Patientenverfügung, indem sie frühzeitig festlegen, welche Behandlungen sie möchten. Auch für Jüngere bietet die Patientenverfügung Schutz, indem sie Klarheit über medizinische Entscheidungen schafft.

Was, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist?

Wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist oder die vorhandene Verfügung nicht eindeutig formuliert ist, kann eine per Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person in Ihrem Sinne einsetzen. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, muss ein Betreuer gerichtlich für Sie bestellt werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, in Ihrem Namen wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind – hierüber entscheidet ein Arzt und/oder das Gericht. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer sich um Ihre gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern soll.

In der Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer für Sie handelt, anstatt dass ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellt. Die bevollmächtigte Person darf in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen, etwa über medizinische Behandlungen, Wohnortwechsel oder den Umgang mit Ihren Finanzen.

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Kompetente Beratung in Hamm für Pflege, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen Gespräch rund um die Themen Pflege, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Bei Ludgeri in Hamm beraten wir Sie umfassend und kompetent, damit Sie rechtzeitig wichtige Entscheidungen für sich und Ihre Angehörigen treffen können. Gemeinsam erarbeiten wir die passende Lösung, um Ihre Vorsorge optimal zu gestalten und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche in jeder Situation berücksichtigt werden.


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Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht wird besonders dann wichtig, wenn Sie aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, selbstständig wichtige Entscheidungen zu treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in solchen Fällen für Sie handeln kann. So bleibt die Kontrolle über Ihre persönlichen Angelegenheiten in Händen, denen Sie vertrauen.

Als erfahrener Pflegedienst in Hamm wissen wir, wie wichtig es ist, rechtzeitig vorzusorgen. Eine Vorsorgevollmacht bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre individuellen Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden. Gerade für viele Menschen in Hamm, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, ist eine Vorsorgevollmacht entscheidend, um sicherzustellen, dass die Pflege nach den persönlichen Vorstellungen gestaltet wird. Ihre Angehörigen können dann im Sinne der betroffenen Person entscheiden, wenn diese selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.

Ohne eine Vorsorgevollmacht wird im Ernstfall das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie festlegen. Dadurch könnten fremde Entscheidungen getroffen werden, die nicht unbedingt in Ihrem Sinne sind. Mit einer klaren Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle und stellen sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht können Sie ganz einfach zu Hause erstellen, ohne Fachanwalt oder Notar. Es ist jedoch empfehlenswert, eine Vorlage dafür zu verwenden, um Fehler zu vermeiden. Wichtig ist, dass Sie das Dokument mit Ihrem vollständigen Namen und dem Datum unterschreiben. In Hamm können Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen, um sicherzugehen, dass Ihre Wünsche auch rechtlich abgesichert sind. Das eigentliche Dokument der Vorsorgevollmacht wird dabei nicht hinterlegt. Wenn Sie sich unsicher sind und über Ihre Wünsche und Vorstellungen sprechen möchten, können Sie sich gerne an Ludgeri wenden.

Was sollte in einer Vorsorgevollmacht stehen?

In einer Vorsorgevollmacht sollten alle wichtigen Punkte festgehalten werden, die regeln, in welchen Angelegenheiten und Bereichen die bevollmächtigte Person für Sie handeln darf. Es sollten Ihre persönlichen Daten, wie Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum und Ihre aktuelle Anschrift sowie die Angaben der Person, die Sie bevollmächtigen, in die Vollmacht aufgenommen werden. Es ist wichtig, genau festzulegen, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Person für Sie entscheiden soll.

Beispiele für Bereiche, in denen Sie durch eine bevollmächtigte Person vertreten werden können:

1

Vermögensangelegenheiten

Ein Bevollmächtigter, der für Ihre Vermögensangelegenheiten eingesetzt wird, darf sich um Ihr Geld und Ihre Wertgegenstände kümmern. Er kann Bankgeschäfte für Sie erledigen, Rechnungen bezahlen und Ihr Vermögen verwalten, um es zu schützen und sinnvoll zu nutzen.

2

Gesundheitsfürsorge

Ein Bevollmächtigter für Ihre Gesundheitsfürsorge darf Entscheidungen über Ihre medizinischen Behandlungen und Pflege treffen. Er sorgt dafür, dass die notwendigen Behandlungen in Ihrem besten Interesse erfolgen und kann mit Ärzten und Pflegeeinrichtungen über Ihre Versorgung sprechen.

3

Aufenthaltsbestimmung

Ein Bevollmächtigter für die Aufenthaltsbestimmung darf entscheiden, wo Sie wohnen werden. Er kann bestimmen, ob Sie in Ihrer bisherigen Wohnung bleiben, in ein Pflegeheim ziehen oder in eine andere geeignete Einrichtung umziehen.

4

Wohnungsangelegenheiten

Ein Bevollmächtigter für Ihre Wohnungsangelegenheiten darf sich um die Verwaltung Ihrer Miet- oder Heimverträge kümmern. Er kann Mietzahlungen regeln, Verträge kündigen oder abschließen sowie notwendige Entscheidungen rund um Ihre Wohnsituation treffen.

5

Behördenangelegenheiten

Ein Bevollmächtigter für Ihre Behördenangelegenheiten darf für Sie mit Kranken- und Pflegekassen sowie anderen Ämtern sprechen. Er kann Anträge für Sie stellen, Informationen einholen und wichtige Unterlagen einreichen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

6

Vertretung vor Gericht

Ein Bevollmächtigter für Ihre Vertretung vor Gericht darf Sie bei rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Er kann in Ihrem Namen an Gerichtsverhandlungen teilnehmen und Entscheidungen treffen, die Ihre rechtlichen Interessen betreffen.

7

Postangelegenheiten

Ein Bevollmächtigter für Ihre Postangelegenheiten darf Ihre Briefe und Pakete entgegennehmen und öffnen. Er kann wichtige Post bearbeiten und darauf reagieren, wenn es nötig ist.

8

Befreiung vom Verbot sogenannter In-sich-Geschäfte

Ein Bevollmächtigter, der vom Verbot sogenannter In-sich-Geschäfte befreit ist, darf in Ihrem Namen Geschäfte abschließen, die ihn oder sie selbst betreffen. Zum Beispiel kann ein Ehepartner als Bevollmächtigter Pflegegeld auf das eigene Konto überweisen, wenn er oder sie die Pflege zu Hause übernimmt.

Wer kann Bevollmächtigte/r werden?

Sie können in Ihrer Vorsorgevollmacht jede Person als Bevollmächtigten bestimmen – es muss keine Verwandtschaft bestehen. Oft werden enge Vertrauenspersonen wie Partner, Freunde oder auch die eigenen Kinder gewählt. Wichtig ist, dass die Person bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen und in Ihrem besten Interesse zu handeln. Sie können zudem mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche benennen, z. B. eine für finanzielle Angelegenheiten und eine andere für gesundheitliche Entscheidungen.

Welche Vorsorgevollmacht passt zu mir?

Die richtige Vorsorgevollmacht hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie keine großen Besitztümer wie Immobilien oder Firmen haben, reicht eine normale Vorsorgevollmacht oft aus. Sie kostet nichts und lässt sich leicht mit Ihrer Unterschrift und einem Datum erstellen. Allerdings akzeptieren Banken diese Form oft nicht, also klären Sie vorher, ob eine Bankvollmacht nötig ist.

Für Menschen mit Immobilien oder wenn Sie befürchten, Schulden zu erben, ist eine öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht besser geeignet. Diese wird von einem Notar beglaubigt und ermöglicht es Ihrer Vertrauensperson, wichtige Entscheidungen, wie den Kauf oder Verkauf von Immobilien, für Sie zu treffen.

Haben Sie größere Besitztümer oder Anteile an einer Firma, ist eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht die beste Wahl. Hier bekommen Sie eine umfassende Beratung durch einen Notar, und die Vollmacht wird rechtssicher erstellt. Sie ist besonders sinnvoll, wenn es um umfangreiche Vermögenswerte geht, da sie Ihrer Vertrauensperson weitreichende Befugnisse gibt.

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Kai Busemann
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